Erstgespräch
Die Therapie mit Kindern und Jugendlichen beginnt mit einem Erstgespräch (einer sog. probatorischen Sitzung), bei dem ein gegenseitiges Kennenlernen, eine Einschätzung der Situation und die Besprechung der weiteren Vorgehensweise erfolgt. Das Erstgespräch findet in der Regel gemeinsam mit den Eltern und dem Kind statt. In späteren Therapiesitzungen ist das Kind in der Regel alleine mit der Kindertherapeutin. Jede 4. Stunde findet in der Regel eine Bezugspersonenstunde (Gespräch mit den Eltern) statt. Bei Psychotherapie mit älteren Jugendlichen kann die Therapie auch ohne Beteiligung der Eltern stattfinden. Es können bis zu 6 Probatorische Sitzungen stattfinden.
Einstieg in die Behandlung
Für Selbstzahler kann die Behandlung gleich weitergehen wird nach Bedarf gestaltet.
Für Privatversicherte folgt zuerst das Antragsverfahren bei der Krankenkasse, bei der ich Sie gerne unterstütze. Die notwendigen Formulare werden von der Praxis bei den Krankenkassen eingereicht. Die Behandlung darf nicht fortgesetzt werden bevor die Kassengenehmigung vorliegt. Grundsätzlich muss die Kasse bei einem Antrag auf Psychotherapie innerhalb von drei Wochen entscheiden und dem Versicherten mitteilen. Holt die Kasse noch ein Gutachten ein, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen.
Ablauf der Therapiestunden
Die Therapie findet in der Regel einmal wöchentlich statt und die Sitzungsdauer beträgt jeweils 50 Minuten. Bei Krisen oder bestimmten Störungsbildern kann die wöchentliche Frequenz erhöht werden. Alle Daten über Ihr Kind und die Inhalte der Gespräche unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.