Kosten

Privatversicherte

Die Honorierung erfolgt nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Als Privatversicherter übernimmt Ihr Versicherungsträger in der Regel die Behandlungskosten für eine Therapie vollständig bzw. zu einem großen Teil. Der Leistungsumfang kann allerdings in jedem Tarif unterschiedlich geregelt sein. Bitte erkundigen Sie sich am besten vorab bei Ihrer Krankenkasse, ob und in welchem Umfang die Kosten für eine Therapie bei einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten erstattet werden.

Selbstzahler

Manche Patienten entscheiden sich auch bewusst dazu, die Kosten selbst zu tragen, weil sie die Privatsphäre ihrer Kinder und Familien schützen möchten. In diesem Fall wird keine sonst üblicherweise einzubindende Organisation (z.B. die Krankenkasse) eingebunden und erfährt somit auch nichts von der Inanspruchnahme der Therapie oder Beratung.